Sozialhilfe - Mindestsicherung

Sie haben Anspruch auf Mindestsicherung

  • wenn Sie in einer Notlage sind
  • wenn Ihnen eine Notlage droht
  • wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können

Alle wichtigen Informationen, ob Sie anspruchsberechtigt sind und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie über untenstehenden link.

Der Antrag muss bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.

Formulare erhalten Sie entweder bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Gemeindeamt.

Sozialhilfe Tirol

Zuständig