Legalisator

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Iris Brecher - Legalisatorin in Grundbuchsachen

Da das Amt des Legalisators ein privates Amt ist, bitten wir um Verständnis, dass Beglaubigungen  nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden können.

Frau Brecher freut sich auf Ihre Anfragen unter 05262-62747/12 oder 0699 122 688 99 bzw. amtsleitung@oberhofen-inntal.gv.at

Die Legalisierungsgebühren können bequem bargeldlos mittels Bankomatkarte beglichen werden.


Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc.) zuständig. 
Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. 
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Oberhofen im Inntal mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss Ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.


Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:

  • €  3,– bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,– oder bei unbestimmten Wert
  • €  7,– bei einem Wert über € 700,–bis € 3.000,–
  • €  9,– bei einem Wert über € 3.000,–bis € 7.000,–
  • € 24,– bei einem Wert über € 7.000,–bis € 35.000,–
  • € 31,– bei einem Wert über € 35.000,–

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.



Kontakt:
Iris Brecher
Tel: 05262-62724/12
Mobil: +43 699-12268899
E-Mail: amtsleitung@oberhofen-inntal.gv.at