Voranschlag

Voranschlag

Der Voranschlag ist die Grundlage der Gebarung der Gemeinde. Er ist für den ordentlichen und für den außerordentlichen Haushalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen.
Im ordentlichen Haushalt ist zwischen Einnahmen und Ausgaben nach äußerster Möglichkeit, im außerordentlichen Haushalt ist für jedes einzelne Vorhaben ein Ausgleich herzustellen.
Die Wirtschaftspläne der wirtschaftlichen Unternehmen bilden einen Bestandteil des Voranschlages. Das Gleiche gilt für Voranschläge der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden selbstständigen Stiftungen und Fonds.

Tiroler Gemeindeordnung

Zuständig