Rechnungsabschluss

Erstellung des Rechnungsabschlusses

Die Gemeinde hat nach dem Ablauf des Haushaltsjahres über die Jahresergebnisse des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes aufgrund der Kassen- und Rechnungsbücher einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Im Rechnungsabschluss sind die Jahressummen der Einnahmen- und Ausgabenvorschreibungen und der Einnahmen- und Ausgabenabstattungen, sowie die Einnahmen- und Ausgabenrückstände zu Beginn und am Ende des Jahres nach der im Voranschlag aufgestellten Ordnung nachzuweisen und die Vorschreibungssummen den Ansätzen des Voranschlages gegenüberzustellen. Erhebliche Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages sind zu begründen. Für Überschreitungen der Ausgabenansätze ist die Beschlussfassung des Gemeinderates oder des dazu ermächtigten Kollegialorganes nachzuweisen. 
Dem Rechnungsabschluss ist eine Vermögensrechnung anzuschließen, in der der Anfangsstand, die Veränderungen und der Endstand des Vermögens und der Schulden der Gemeinde nachzuweisen sind.
Die Vermögensbilanzen und die Erfolgsrechnungen wirtschaftlicher Unternehmen bilden einen Bestandteil des Rechnungsabschlusses der Gemeinde. Dies gilt auch für Rechnungsabschlüsse der von der Gemeinde verwalteten selbstständigen Stiftungen und Fonds.

Tiroler Gemeindeordnung

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