Kommunalsteuer

Zuständig


Unter der Kommunalsteuer versteht man eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, die von den Gemeinden erhoben wird,
jedoch bundesgesetzlich geregelt ist.
Die Kommunalsteuer wird nicht vorgeschrieben, sie muss vom Unternehmen selbst berechnet und an die Gemeinde abgeführt werden.  


Grundsätzlich beträgt die Kommunalsteuer 3% der Bemessungsgrundlage.