Grundstücksänderung

Grundstücksänderungen
Jede Grundstücksveränderung im Bauland, ob Grundteilung oder Grundstücksvereinigung, muss durch die Baubehörde (Gemeinde) genehmigt werden. Im Abschnitt 3 der Tiroler Bauordnung (TBO 2001) sind alle die Bauordnung betreffenden Bestimmungen, die mit einer Grundstücksänderung zusammenhängen, angeführt.

Die Planvorlage bei der Baubehörde hat den Sinn, später die nötigen Mindestabstände zum Nachbarn hin festlegen zu können. Wer in der Gemeinde alte Pläne abliefert, die mit der Realität nicht mehr übereinstimmen, riskiert unangenehme Verzögerungen bei der Genehmigung.

Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist - gemeinsam mit dem Vermessungsamt - nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz die einzig befugte Stelle zur Änderung von Planunterlagen, die Grundstücksgrenzen betreffend.

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