Baubewilligung

Folgende Vorhaben sind bewilligungspflichtig:

  • Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
  • Änderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden
  • Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Verwendung von Gebäuden als Freizeitwohnsitz
  • Errichtung und Änderung von sonstigen baulichen Anlagen

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

Bundesgebühren:
Ansuchen € 14,30
Pläne je nach Ausgestaltung
Baubeschreibung € 3,90

 

Zuständig

Formulare