Folgende Vorhaben sind bewilligungspflichtig:
- Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
- Änderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden
- Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Verwendung von Gebäuden als Freizeitwohnsitz
- Errichtung und Änderung von sonstigen baulichen Anlagen
Bitte mitbringen:
- Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Bundesgebühren:
Ansuchen € 14,30
Pläne je nach Ausgestaltung
Baubeschreibung € 3,90