Bauanzeigen


Folgende Vorhaben sind der Baubehörde anzuzeigen:

  • Anbringung und Änderung von untergeordneten Bauteilen und von Balkonverglasungen bei bestehenden baulichen Anlagen
  • Errichtung und Änderung von Stützmauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von insgesamt 2 m
  • Errichtung und Änderung von Terrassen, Pergolen und dergleichen sowie von Geräteschuppen, Holzschuppen und dergleichen bis zu einer Grundfläche von 10 m² und einer Höhe von 2,80 m
  • Errichtung und Änderung von ortsüblichen Städeln in Holzbauweise, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, und von Bienenhäusern in Holzbauweise sowie die Aufstellung von Folientunnel
  • Errichtung Änderung von Sportplätzen, Reitplätzen und dergleichen

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Bundesgebühr :
Anzeige € 14,30
Planskizze je nach Ausgestaltung üblicherweise zwischen € 3,90 und € 7,80
ansonsten jedoch siehe Baubewilligungsansuchen.


Zuständig