Folgende Vorhaben sind der Baubehörde anzuzeigen:
- Anbringung und Änderung von untergeordneten Bauteilen und von Balkonverglasungen bei bestehenden baulichen Anlagen
- Errichtung und Änderung von Stützmauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von insgesamt 2 m
- Errichtung und Änderung von Terrassen, Pergolen und dergleichen sowie von Geräteschuppen, Holzschuppen und dergleichen bis zu einer Grundfläche von 10 m² und einer Höhe von 2,80 m
- Errichtung und Änderung von ortsüblichen Städeln in Holzbauweise, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, und von Bienenhäusern in Holzbauweise sowie die Aufstellung von Folientunnel
- Errichtung Änderung von Sportplätzen, Reitplätzen und dergleichen
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- Skizze des Bauvorhabens
Bundesgebühr :
Anzeige € 14,30
Planskizze je nach Ausgestaltung üblicherweise zwischen € 3,90 und € 7,80
ansonsten jedoch siehe Baubewilligungsansuchen.