Viele Oberhofer Steuerpflichtige werden auf der Mitte April verschickten Quartalsvorschreibung die
"Gebührenbremse" vorfinden. Hierbei handelt es sich um eine Förderung an alle Hauptwohnsitze, um die
inflationsbedingten Gebührenerhöhungen abzufedern.
In Tirol wird dieser einmalige Zweckzuschuss zur Reduktion der Müllgrundgebühren verwendet.
Die Aufteilung erfolgte gemäß der Richtlinie des Landes Tirol durch die Gemeinde auf Grundlage der
Hauptwohnsitze zum 1. April und beträgt € 16,31 pro Person.
Die Gebührenbremse wird mit der Grundsteuer oder, falls eine solche im 2.Quartal nicht anfällt, auf einer
separaten Rechnung ausgewiesen. Sollte dieser Rechnungsbetrag negativ sein (also in Summe eine Gutschrift),
bitten wir darum, ihn direkt von der anderen Vorschreibung abzuziehen und nur die Differenz einzuzahlen.
Entsteht nur eine Gutschrift, ersuchen wir um Bekanntgabe der Bankverbindung, damit diese in weiterer Folge
ausbezahlt werden kann.
Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag wird die Gutschrift automatisch berücksichtigt.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben war es nicht möglich, die Gutschrift direkt auf dem Gebührenbescheid
auszuweisen oder diese gemeinsam mit der Verrechnung der Müllgrundgebühr abzuwickeln.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte direkt an die Finanzleitung der Gemeinde Oberhofen:
buchhaltung@oberhofen-inntal.gv.at oder 05262/62747-21